Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat entschieden: Die Deponie Büttelborn muss rund 3.200 Tonnen schwach radioaktiven Bauschutt aus dem Rückbau des Atomkraftwerks Biblis aufnehmen. Wie die Zeit, unter Berufung auf eine Meldung der dpa Hessen, berichtet, bestätigte das Gericht damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt. Der Zweckverband Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße (ZAKB), zuständig für die Entsorgung, zeigt sich jedoch unzufrieden mit den Kosten, die die Deponie Büttelborn pro Tonne Schutt verlangt. ZAKB-Vorstandsvorsitzender Matthias Schimpf kritisiert, der Preis sei „meilenweit von üblichen Preisen entfernt“ und man versuche so, die Lagerung zu verhindern (Zeit/dpa).
Es handelt sich um 3.200 Tonnen von insgesamt einer Million Tonnen Rückbaumaterial, deren Strahlenbelastung unter dem Grenzwert von zehn Mikrosievert liegt. Laut Behördenangaben ist diese Strahlung nicht gesundheitsbelastend, bedarf aber einer speziellen Freigabe. Gegen die Einlagerung hatten sich sowohl die Betreiberin der Büttelborner Deponie als auch der Grundstückseigentümer gerichtlich gewehrt. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof begründete seine Entscheidung damit, dass die Klage des Grundstückseigentümers unzulässig sei und die Klage der Deponiebetreiberin zu spät eingereicht wurde (Zeit/dpa).
Trotz der gerichtlichen Entscheidung sieht der ZAKB weiterhin Gesprächsbedarf. Man werde sich mit dem Kraftwerksbetreiber RWE und dem Deponiebetreiber zusammensetzen. Sollte keine Einigung über die Kosten erzielt werden, erwartet Schimpf eine Entscheidung des Landes. Andernfalls behält sich der ZAKB weitere Klagen vor (Zeit/dpa).
Schimpf kritisiert in diesem Zusammenhang nicht die Bürgerinitiative, die gegen die Deponierung protestiert, sondern politische Institutionen wie den Bürgermeister von Büttelborn, den Kreis, das Regierungspräsidium Darmstadt und das Land Hessen (Zeit/dpa).
Die Entscheidung, den Bauschutt in Büttelborn zu lagern, wurde bereits im November 2022 von Umweltministerium und Regierungspräsidium Darmstadt getroffen, nachdem sich bundesweit keine andere Deponie bereit erklärt hatte. Diese Entscheidung stieß im Kreis Groß-Gerau auf heftige Kritik. Der Kreistag lehnte die Lagerung des Schutts einstimmig ab und warf den Verantwortlichen vor, sich einen „schlanken Fuß“ gemacht und jahrelang keine Alternativen gesucht zu haben (Zeit/dpa).
Das Kraftwerk Biblis wurde nach dem deutschen Atomausstieg im Jahr 2011 stillgelegt und wird seit 2017 abgerissen. Die Untertagedeponie Herfa-Neurode in Hessen, die weltweit größte ihrer Art, lagert gefährliche Abfälle in stillgelegten Bereichen des Kaliwerks Werra, wie Wikipedia berichtet. Dort werden Abfälle nach Stoffgruppen getrennt eingelagert, wobei flüssige, explosionsgefährliche, selbstentzündliche, radioaktive und andere gefährliche Stoffe ausgeschlossen sind (Wikipedia). Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) in der Schweiz informiert darüber, dass es verschiedene Deponietypen gibt, die nach dem Gefährdungspotenzial der eingelagerten Abfälle klassifiziert werden (BAFU). Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) kritisiert die jahrzehntelange Vernachlässigung der Verantwortung für den Atommüll durch Politik und Wirtschaft und fordert eine wissenschaftlich fundierte und transparente Suche nach dem am wenigsten gefährlichen Lagerort (BUND).
Quellen:
https://www.zeit.de/news/2025-02/07/gericht-buettelborn-muss-biblis-bauschutt-annehmen
https://www.bund.net/themen/atomkraft/atommuell/hintergrund
https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/abfall/fachinformationen/abfallentsorgung/deponien.html
https://de.wikipedia.org/wiki/Untertagedeponie_Herfa-Neurode