Die Digitalisierung des Führerscheins ist ein Thema, das sowohl in Deutschland als auch auf EU-Ebene intensiv diskutiert und vorangetrieben wird. Wie die Zeit basierend auf einer Meldung der dpa berichtete, hat das Bundeskabinett bereits einen Entwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes beschlossen, der die Einführung eines digitalen Führerscheins als Ergänzung zum Kartenführerschein vorsieht. Dieser digitale Führerschein würde im Inland gültig sein und den Inhaber von der Mitführpflicht des physischen Führerscheins befreien. Laut dem Entwurf soll das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine App zur Verfügung stellen, über die der digitale Führerschein beantragt werden kann. Dieser soll alle Daten des deutschen Führerscheins enthalten, mit Ausnahme der Unterschrift.
Allerdings, wie die Zeit ebenfalls anmerkt, müsste sich eine neue Bundesregierung aufgrund des Diskontinuitätsprinzips erneut mit dem Thema befassen. Der Koalitionsvertrag der ehemaligen Ampelkoalition enthielt bereits die Absicht, die Digitalisierung von Fahrzeugdokumenten voranzutreiben.
Auch die EU arbeitet an einer vierten Führerscheinrichtlinie, die unter anderem die Einführung eines digitalen Führerscheins vorsieht. Wie der ADAC berichtet, hat das EU-Parlament im Februar 2024 über seine Position abgestimmt und dabei unter anderem die Einführung eines digitalen Führerscheins befürwortet. Dieser soll bei Polizeikontrollen oder der Autovermietung als Nachweis ausreichen. Der Scheckkartenführerschein soll jedoch weiterhin optional bleiben. Laut Anwalt.de soll der digitale Führerschein den Verwaltungsaufwand reduzieren, da Prozesse wie Ersatz, Erneuerung oder Umtausch online abgewickelt werden könnten.
Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages haben in einem Sachstandsbericht vom Januar 2024 die Rechtslage zum digitalen Führerschein im Ausland untersucht. Darin wird deutlich, dass die Umsetzung in verschiedenen Ländern unterschiedlich weit fortgeschritten ist. Einige Länder, wie beispielsweise Estland, haben den digitalen Führerschein bereits eingeführt, während andere noch an der Umsetzung arbeiten.
Allrecht.de fasst die geplanten Änderungen zusammen und erwähnt neben dem digitalen Führerschein auch weitere Punkte wie eine EU-weite Probezeit von zwei Jahren, eine Anhebung der Gewichtsgrenze für Fahrzeuge der Klasse B auf 4,25 Tonnen bei alternativen Antrieben und eine mögliche Befristung des Führerscheins auf zehn Jahre mit anschließender erneuter Fahrprüfung. Auch die Anerkennung des begleiteten Fahrens ab 17 Jahren (B17) im europäischen Ausland ist Teil der geplanten Änderungen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der digitale Führerschein in Deutschland und der EU auf dem Vormarsch ist. Die Umsetzung befindet sich jedoch noch in der Entwicklungsphase und es sind noch einige rechtliche und technische Fragen zu klären, bevor der digitale Führerschein flächendeckend eingeführt werden kann.
Verwendete Quellen:
https://www.zeit.de/news/2025-02/12/moegliche-regelung-fuer-digitale-fuehrerscheine-im-kabinett
https://www.bundestag.de/resource/blob/997540/f8e5d4b996701443209216a4c8023f5c/WD-7-097-23-pdf.pdf
https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/fuehrerscheinaenderungen-2024/
https://www.allrecht.de/alles-was-recht-ist/fuehrerschein-aenderungen-ab-2024/