Der Widerstand gegen den Ausbau der Windenergie in Bayern hält an. Wie die Zeit basierend auf einer dpa-Meldung berichtete, hat der Verein für den Schutz des Naturparks Fränkische Schweiz Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht. Ziel ist es, den Bau von Windkraftanlagen innerhalb des Naturparks zu verhindern. Der Verein argumentiert, die Änderungen des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes und der Bauordnung würden die Rechte von Grundstücksnachbarn verletzen. Diese Gesetzesänderungen, die den Bau von Windkraftanlagen erleichtern und Abstände zu Wohngebäuden verringern, werden vom Verein als Einschränkung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit, Handlungsfreiheit und Eigentum gewertet, wie Vereinsvorsitzender Christian Amende laut der Zeit (dpa) ausführte. Unterstützung erhält der Verein nach eigenen Angaben von rund 30 weiteren Bürgerinitiativen und Vereinen in Bayern.
Die Klage richtet sich konkret gegen die Neuregelungen, die es der Staatsregierung ermöglichen, größere Windparks selbst zu beschließen, während bisher die Landratsämter zuständig waren. Wie der Stern ebenfalls mit Bezug auf die dpa-Meldung berichtete, sieht der Verein die Rechte der Grundstücksnachbarn durch die verkürzten Abstände zu Windkraftanlagen verletzt.
Mit der Popularklage kann jeder Bürger die Verfassungsmäßigkeit bayerischer Rechtsvorschriften überprüfen lassen. Dafür muss dargelegt werden, dass ein durch die Verfassung geschütztes Grundrecht verletzt wird. Ein Gerichtssprecher bestätigte den Eingang der Klage, über deren Zulässigkeit und Begründetheit das Gericht nun entscheiden muss. Liegt beides vor, entscheiden die Richter über eine mögliche mündliche Verhandlung, wie die FAZ in ihrer dpa-Meldung erklärte.
Der Konflikt um Windkraftanlagen ist in Bayern nicht neu. Wie die Zeit (dpa) berichtete, sorgte der geplante Windpark bei Altötting, der größte in Bayern, für heftige Diskussionen. Eine Bürgerbefragung in Mehring im Landkreis Altötting führte zur Ablehnung des Projekts durch die Gemeinde. Die Staatsregierung musste das Projekt daraufhin anpassen.
Die sogenannte "10H-Regelung", die einen Mindestabstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung vorschreibt, ist ein zentraler Streitpunkt im Kontext des Windkraftausbaus in Bayern. Wie im Kommunalwiki der Heinrich-Böll-Stiftung erläutert wird, erlaubt diese Regelung den Kommunen zwar Ausnahmen in ihrer Bauleitplanung, doch führt sie in der Praxis oft zu Konflikten und Blockaden von Windkraftprojekten.
Auch ein Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 2016, welches die 10H-Regelung für verfassungskonform erklärte, wird im Kommunalwiki thematisiert. Dort wird auch auf die Kritik an der Regelung hingewiesen, die den Ausbau der Windenergie in Bayern stark einschränkt.