19.10.2024
Fehler in Bilanz: Bafin rügt Deutsche Bank

Fehler in Bilanz: Aufsicht Bafin rügt Deutsche Bank

Die Deutsche Bank hat erneut Ärger mit der Finanzaufsicht. Die deutsche Bankenaufsicht Bafin rügte auf der eigenen Homepage einen Fehler im Jahresabschluss der Deutschen Bank von 2019 – also gut vier Jahre nach dessen Veröffentlichung. Die Deutsche Bank habe im Anhang zur Bilanz nicht ausreichend dargestellt, wie und warum sie in den USA nach einer Serie von Jahresverlusten in den Folgejahren wieder Jahresgewinne erreichen wolle, erklärte die Behörde. Die Planung zur Rückkehr über die Gewinnschwelle wäre nach Ansicht der Bafin aber nötig gewesen, weil die Deutsche Bank Steuergutschriften (latente Steuern) über fast 2,08 Milliarden Euro angesammelt und in der Bilanz als Vermögen aktiviert hatte. Diese Steuergutschriften wären aber nur dann etwas wert, wenn die Deutsche Bank sie auch nutzen und mit Steuerlasten aus künftigen Gewinnen in den USA verrechnen könnte. Wie die Bafin ausführt, fiel der Fehler bei einer Stichprobe noch den Prüfern der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) auf, deren Aufgaben 2022 die Bafin übernommen hatte. Folgen für die Deutsche Bank hat er wohl nicht. Zumindest ist in der Bafin-Mitteilung davon nicht die Rede. Die Deutsche Bank sieht keine Folgen. Der Bafin sei eine Fußnote nicht ausführlich genug gewesen. „Die Bafin deutet nicht darauf hin, dass der Jahresabschluss 2019 der Deutschen Bank inkorrekt ist, und es sind keine Anpassungen oder andere Maßnahmen erforderlich“, sagte ihr Sprecher am Dienstag. Man bleibe der Auffassung, dass der Abschluss 2019 dem internationalen Bilanzstandard (IFRS) voll entspreche. Der Bilanz-Vorfall reiht sich ein in anderen Ärger, den die Deutsche Bank mit ihren Aufsehern in Deutschland und anderswo hat. Meist stehen unzureichende Geldwäschekontrollen im Fokus. Dafür haben die Bafin, aber auch zum Beispiel die amerikanische Bankenaufsicht der Fed in Reaktion auf mutmaßliche Geldwäsche in der Danske Bank schon vor Jahren „Sonderaufpasser“ in die Deutsche Bank entsandt. Die Mandate dieser von den staatlichen Aufsichtsbehörden entstandten, aber von der Bank zu bezahlenden Wirtschaftsrpüfern wurden immer wieder bis über den heutigen Tag hinaus verlängert. Die Bafin hat im Zuge ihrer Prüfung festgestellt, dass der gebilligte Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 der Deutschen Bank AG fehlerhaft ist. Die Bekanntmachung erfolgt nach § 109 Absatz 2 Satz 1 Wertpapierhandelsgesetz. Im Konzernanhang zum Konzernabschluss fehlt die Angabe des Betrages von 2,076 Milliarden Euro aus dem Gesamtbetrag aktiver latenter Steuern in Höhe von 5,986 Milliarden Euro und die Angabe substanzieller Hinweise, weswegen der Betrag von 2,076 Milliarden Euro trotz des Vorliegens einer Reihe von Verlusten (Verlusthistorie) in der Steuergruppe USA in den Jahren 2017, 2018 und 2019 angesetzt worden ist. Dies verstößt gegen International Accounting Standard (IAS) 12.24, IAS 12.31, IAS 12.35 in Verbindung mit IAS 12.82, wonach das Unternehmen für den Ansatz aktiver latenter Steuern, die mit künftigen Gewinnen verrechnet werden sollen, den Betrag des latenten Steueranspruchs anzugeben hat, wenn das gleiche Steuersubjekt in der näheren Vergangenheit eine Reihe von Verlusten aufweist. Außerdem sind die substanziellen Hinweise anzugeben, die den Ansatz aus der Sicht des Unternehmens rechtfertigen. Die Deutsche Bank hat im Anhang zur Bilanz nicht ausreichend dargestellt, wie und warum sie in den USA nach einer Serie von Verlusten in den Folgejahren wieder Jahresgewinne erreichen wolle. Die Bank habe für ihr USA-Geschäft aktive latente Steuern von 2,076 Milliarden Euro nicht gesondert im Anhang angegeben. Dadurch hat die Deutsche Bank der Bafin zufolge nicht ausreichend dargestellt, wie und warum sie in den USA nach einer Serie von Verlusten in den Folgejahren wieder schwarze Zahlen schreiben wolle.
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