Ein Streit um die Gebühren für die gewerbliche Nutzung des Waldes entfacht in Rheinland-Pfalz. Im Zentrum steht die ehemalige Stabhochspringerin Carolin Hingst, die seit über zehn Jahren Lauf- und Fitnesskurse im Ober-Olmer Wald bei Mainz anbietet. Wie die Zeit unter Berufung auf die DPA berichtet, erhielt Hingst im Mai 2024 vom Forstamt Rheinhessen die Kündigung ihres bestehenden, kostenlosen Gestattungsvertrages.
Der Landesbetrieb Landesforsten Rheinland-Pfalz argumentiert, dass die Gebühren für die gewerbliche und gewinnorientierte Nutzung des Waldes aufgrund steigender Aufwände angepasst werden müssten. Wie 1730live.de berichtet, betreffen die neuen Gebühren rund 20 Anbieter. Das Forstamt verweist auf den steigenden Koordinationsaufwand durch die zunehmende Anzahl gewerblicher Veranstaltungen im eher kleinen Ober-Olmer Wald. Die Pflege von Wegen, Schildern, Bänken und die Müllbeseitigung verursachen Kosten, die durch die Gebühren gedeckt werden sollen. Zusätzlich erwähnt Landesforsten die durch den Klimawandel verursachten Schäden, die die Sicherung von Wegen und Bänken aufwendiger gestalten, wie die Zeit berichtet.
Hingst argumentiert, dass ihr Training mit einem Spaziergang oder einer Wanderung vergleichbar sei, für die keine Gebühren anfallen. Wie agrarheute.com und forstpraxis.de berichten, sieht sie keinen Unterschied zwischen privatem Joggen und ihren Kursen. Sie betont, dass ihre Gruppen keinen Lärm verursachen, keinen Müll hinterlassen und keine Absperrungen benötigen. Sie hinterfragt die Rechtfertigung der Gebühren und vermisst Transparenz sowie eine Gebührenverordnung.
Das Umweltministerium in Mainz entgegnet, dass es sich um ein Entgelt und nicht um eine öffentlich-rechtliche Gebühr handle. Wie die Zeit berichtet, obliege die Höhe des Entgelts der Privatautonomie des Waldbesitzers. Eine einheitliche Regelung sei aufgrund der Vielzahl an Fallkonstellationen nicht machbar. Kostenfrei seien Veranstaltungen, die der Umweltbildung oder Bildung für nachhaltige Entwicklung dienten. Die Tagesschau interviewte einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht, der die Gebührenerhebung als „willkürlich“ bezeichnet und eine klare Rechtsgrundlage fordert. Er zieht einen Vergleich zu anderen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen, wo für das Reiten im Wald eine Gebühr und ein Kennzeichen erforderlich sind.
Der Streit zwischen Hingst und dem Forstamt dauert bereits seit Monaten an. Das Forstamt bot eine pauschale Jahresgebühr an, die Hingst jedoch als zu hoch empfindet. Wie 1730live.de berichtet, will sie ihr Training kostenlos fortsetzen. Die Situation bleibt vorerst ungeklärt.
Verwendete Quellen:
https://www.zeit.de/news/2025-02/11/wer-muss-fuer-was-im-wald-zahlen
https://www.1730live.de/gebuehren-fuer-nutzung-von-waldwegen/
https://www.forstpraxis.de/joggerin-soll-fuer-nutzung-von-wald-zahlen-forstamt-verlangt-gebuehr-23497
https://www.agrarheute.com/land-leben/forstamt-verlangt-gebuehr-joggerin-fuer-nutzung-wald-zahlen-631885
https://www.tagesschau.de/inland/regional/rheinlandpfalz/swr-ab-wann-kostet-jogging-im-wald-geld-104.html
https://www.wald.rlp.de/nutzen/holz/brennholz-und-bio-energie