Das Land Mecklenburg-Vorpommern plant, ab dem kommenden Schuljahr die Kosten für den Schulbesuch polnischer Kinder zu übernehmen. Wie die Zeit eine Meldung aus der DPA wiedergab, kündigte Bildungsministerin Simone Oldenburg (Linke) diesen Schritt bei einem Besuch auf der Insel Usedom an. Die Kostenübernahme soll Teil einer geplanten Schulgesetzänderung sein, die derzeit im Landtag beraten wird.
Bisher mussten die jeweiligen deutschen Kommunen für die Kosten des Schulbesuchs von Kindern mit Wohnsitz in Polen aufkommen. Durch die neue Regelung sollen sie davon entlastet werden. Wie vom Bildungsministerium berichtet, besuchen aktuell 56 Schülerinnen und Schüler aus Polen eine allgemeinbildende Schule in Mecklenburg-Vorpommern. Diese verteilen sich auf vier Schulen im deutsch-polnischen Grenzraum in Vorpommern: die Grundschule Heringsdorf, die Grundschule "Am See" in Löcknitz, die Europäische Gesamtschule Insel Usedom und das Deutsch-Polnische Gymnasium Löcknitz. Für das laufende Schuljahr belaufen sich die Kosten dafür auf rund 83.000 Euro.
Wie die Zeit berichtete, betonte Vorpommern-Staatssekretär Heiko Miraß (SPD), dass die bisherige Kostenübernahme durch Landkreise und Gemeinden den Bemühungen für das Zusammenwachsen der Region im Wege stehe. Auch Bildungsministerin Oldenburg unterstrich das Interesse des Landes am Austausch in der Grenzregion. Sie erklärte, die neue Regelung ermögliche es den Schulen, die deutsch-polnischen Kooperationen auszubauen.
Wie Interreg5a.info berichtet, gibt es bereits ein Kooperationsprogramm zwischen Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Polen im Rahmen des EU-Programms Interreg V A. Dieses fördert unter anderem grenzüberschreitende Bildung, Ausbildung und lebenslanges Lernen in der Region. Die geplante Kostenübernahme durch Mecklenburg-Vorpommern könnte diese Bemühungen weiter unterstützen.
Die Kostenübernahme für polnische Schüler fügt sich in eine breitere Strategie zur Förderung von Bildung und Integration ein. Wie die Bundesregierung auf ihrer Informationsseite mitteilt, haben in Deutschland grundsätzlich alle Kinder im Alter von 6 bis 18 Jahren das Recht auf Schulbildung, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus. Dies gilt auch für Kinder von Geflüchteten oder Asylsuchenden.
Darüber hinaus gibt es in Deutschland verschiedene Programme zur Unterstützung von Schülern mit Migrationshintergrund. Dazu gehören beispielsweise zusätzlicher Deutschunterricht oder spezielle Förderklassen. Die Übernahme der Schulkosten für polnische Kinder durch Mecklenburg-Vorpommern kann als weiterer Schritt gesehen werden, um Bildungschancen für alle Kinder in der Grenzregion zu verbessern und die deutsch-polnische Zusammenarbeit zu stärken.
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