19.10.2024
Polizist nach Vorfall beim Fußballspiel verurteilt

Einsatz bei Fußballspiel: Polizist nach Schuss aus Dienstwaffe verurteilt

Im August 2023 ereignete sich ein Vorfall am Rande eines Fußballspiels in Augsburg, der weitreichende Konsequenzen für einen 28-jährigen Polizisten hatte. Der Beamte wurde vom Landgericht Augsburg wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt und Sachbeschädigung verurteilt. Das Gericht verhängte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten sowie eine Geldauflage von 5000 Euro, die an eine gemeinnützige Organisation zu zahlen ist.

Der Vorfall ereignete sich während einer Wasserschlacht, die mehrere Polizisten in einem Mannschaftsbus veranstalteten. Inmitten des Spaßes zog der Angeklagte seine Dienstwaffe und feuerte einen Schuss ab, der nur knapp einen anderen Polizisten verfehlte und eine Fensterscheibe des Busses durchschlug. Vier Beamte erlitten Knalltraumata, und ein Polizist wurde durch Splitter der zerbrochenen Scheibe verletzt.

Erinnerungslücken des Angeklagten

Im Verlauf des Prozesses berief sich der Angeklagte auf Erinnerungslücken und konnte sich nicht erklären, warum er geschossen hatte. Er erinnerte sich nur daran, dass er einen Kollegen mit einer Wasserpistole gesehen hatte und in dem Moment dachte: „Scheiße, Beschuss!“. Der Schuss fiel, und der Angeklagte gab an, dass er nicht einmal realisierte, dass er seine Waffe in der Hand hielt. Zu Beginn des Prozesses vermutete er, dass seine zahlreichen Schießtrainings während der Polizeiausbildung möglicherweise einen reflexartigen Schuss ausgelöst hatten.

Das Gericht glaubte jedoch nicht an diese Erklärung und folgte der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der Vorsitzende Richter betonte, dass der Angeklagte durch seine Ausbildung keine „schießwütige Maschine“ sei und sprach von einem „eklatanten Versagen“. Das Gericht stellte fest, dass die Tat nicht als unabsichtlich eingestuft werden könne.

Berufliche Konsequenzen

Die Verurteilung hat nicht nur strafrechtliche, sondern auch berufliche Konsequenzen für den Angeklagten. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, verliert er seinen Beamtenstatus und kann nicht mehr als Polizist arbeiten. Bei einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr ist die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis zwingend, während bei einer Strafe unter einem Jahr theoretisch die Möglichkeit besteht, den Job weiterhin auszuüben. Die Verteidigung des Polizisten hatte eine Strafe von unter einem Jahr auf Bewährung gefordert, um die berufliche Existenz des Angeklagten zu schützen.

Rechtsmittel und weitere Schritte

Das Urteil ist derzeit noch nicht rechtskräftig. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung haben eine Woche Zeit, um Rechtsmittel einzulegen. Der Ausgang dieser rechtlichen Schritte könnte entscheidend für die Zukunft des Polizisten sein, sowohl im Hinblick auf seine strafrechtliche Verantwortung als auch auf seine berufliche Laufbahn.

Die Ereignisse rund um den Vorfall werfen Fragen zur Verantwortung und zum Verhalten von Polizeibeamten in stressigen Situationen auf. In der Urteilsbegründung wurde auf die „maximale Gefahrensituation“ hingewiesen, die durch den Schuss ausgelöst wurde, und die Notwendigkeit, solche Vorfälle in Zukunft zu vermeiden.

Die Öffentlichkeit und die Polizeigemeinschaft werden gespannt auf die Entwicklungen in diesem Fall blicken, da er sowohl rechtliche als auch ethische Fragen aufwirft, die weit über den Einzelfall hinausgehen.

Quellen: Zeit Online, Süddeutsche Zeitung, Kurier, Stuttgarter Zeitung.

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