In Sachsen-Anhalt sorgt die Handhabung von Fällen, in denen sogenannte "Reichsbürger" ihre Ausweisdokumente zurückgeben, für Diskussionen. Wie die Zeit basierend auf einer Meldung der dpa berichtet, wurden in den letzten drei Jahren 13 Personalausweise und Reisepässe von Reichsbürgern an die Behörden zurückgegeben. Diese Information stammt aus einer Anfrage des SPD-Landtagsabgeordneten Rüdiger Erben an das Innenministerium.
Die "Reichsbürger"-Szene ist bekannt dafür, die Bundesrepublik Deutschland und ihre Gesetze nicht anzuerkennen. Wie das Innenministerium Sachsen-Anhalt bereits 2016 in einer Informationsbroschüre feststellte, ist die Szene heterogen, wobei ein Teil dem rechtsextremistischen Spektrum zugeordnet wird. Laut der dpa-Meldung in der Zeit lehnen "Reichsbürger" die Bundesrepublik und ihre Gesetze ab.
Obwohl die gesetzliche Ausweispflicht für alle Bürger gilt und ein Verstoß mit einem Bußgeld geahndet werden kann, wurde in keinem der 13 Fälle in Sachsen-Anhalt ein solches Verfahren eingeleitet. Wie die Zeit weitergibt, räumte das Innenministerium dies auf Nachfrage Erbens ein. Nun soll eine fachaufsichtliche Prüfung klären, warum auf die Ahndung der Ordnungswidrigkeiten verzichtet wurde. Das Innenministerium will laut Zeit untersuchen, "aus welchen Gründen auf eine Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im jeweiligen Einzelfall verzichtet worden ist".
Bereits 2018 berichtete die Pressestelle Sachsen-Anhalt über die Problematik der Ausweisrückgabe durch Reichsbürger und die damit verbundenen Kosten für die Verwahrung der Dokumente. Damals prüfte das Land die Einführung einer Gebühr für die Verwahrung, ähnlich wie in Schleswig-Holstein, wo eine Gebühr von fünf Euro pro Tag erhoben wird. Laut Innenminister Stahlknecht sollte die Gebühr die Kosten für die Kommunen decken und die Bereitschaft zur Abgabe der Ausweise senken. Auch die Mitteldeutsche Zeitung berichtete über ein Urteil zu einer solchen Gebühr in Teuchern.