Die geplante Finanzierung der umfangreichen Sanierungsarbeiten an der Universitätsmedizin Mainz durch ein Sondervermögen stößt bei der Opposition im rheinland-pfälzischen Landtag auf Kritik. Wie die Zeit am 14. November 2024 berichtete, sieht die CDU-Fraktion noch erheblichen Diskussionsbedarf. Der Abgeordnete Christof Reichert äußerte die Bedenken der Unionsfraktion, dass die Notwendigkeit eines solchen Sondervermögens nicht ersichtlich sei. Sondervermögen würden seiner Ansicht nach Schattenhaushalten gleichkommen und sollten nur in absoluten Ausnahmefällen eingesetzt werden. Auch n-tv berichtete am selben Tag über den Redebedarf der Opposition.
Der Sanierungsbedarf des Campus der Mainzer Unimedizin ist unbestritten. Als einzige Universitätsklinik in Rheinland-Pfalz versorgt sie mit über 8.700 Mitarbeitern jährlich fast 300.000 Patienten. Die vielen kleineren, veralteten Gebäude entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen und erschweren effiziente Arbeitsabläufe. Ein umfassender Baumasterplan sieht vor, bis 2040 rund 2,2 Milliarden Euro zu investieren, wie unter anderem die Süddeutsche Zeitung am 14. November 2024 berichtete. Um diese Investitionen zu stemmen, plant die Landesregierung die Einrichtung eines Sondervermögens, das schrittweise mit Landesmitteln gefüllt werden soll.
Wissenschafts- und Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) verteidigte im Landtag die Notwendigkeit des Sondervermögens. Das langfristige und kostenintensive Projekt erfordere neben der Sanierung bestehender Gebäude auch Übergangslösungen wie die Anmietung zusätzlicher Flächen. Um die Komplexität des Vorhabens zu bewältigen, sei ein Höchstmaß an Planungssicherheit bei gleichzeitiger Flexibilität unerlässlich. Der Gesetzentwurf zum Sondervermögen sehe daher jährliche Plananpassungen unter Beteiligung des Parlaments vor, wie die dpa am 14. November 2024 berichtete.
Pia Schellhammer, Fraktionschefin der Grünen, betonte die Vorteile des Sondervermögens gegenüber dem regulären Landeshaushalt, der nur für ein oder zwei Jahre gilt. Das Sondervermögen garantiere die langfristige Finanzierung des Projekts. Zusammen mit der am Vortag beschlossenen Gesetzesnovelle für flexiblere Strukturen an der Unimedizin und der geplanten Teilentschuldung der Klinik in Höhe von 400 Millionen Euro im Jahr 2025 bilde das Sondervermögen ein Gesamtpaket zur Sicherung der Zukunft der Universitätsmedizin.
Der Gesetzentwurf wurde vom Landtag zur weiteren Beratung an den Rechtsausschuss sowie den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen.
Quellen:
- Zeit Online, 14. November 2024
- Süddeutsche Zeitung, 14. November 2024
- dpa, 14. November 2024
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