Die Strafmündigkeit in Deutschland, also das Alter, ab dem eine Person für ihre Taten strafrechtlich verantwortlich gemacht werden kann, liegt derzeit bei 14 Jahren. Wie die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) erläutert, bedeutet Strafmündigkeit die Fähigkeit zu verstehen, dass eine begangene Handlung Unrecht ist. Kinder unter 14 Jahren gelten als schuldunfähig und werden dementsprechend nicht nach dem Strafgesetzbuch, sondern nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) behandelt.
Wie die Kanzlei Kotz auf ihrer Webseite Strafrecht Siegen ausführt, ist die Strafmündigkeit ein entscheidender Faktor im deutschen Rechtssystem. Sie bestimmt, ob das StGB oder das JGG Anwendung findet. Für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren greift das JGG, das einen erzieherischen Ansatz verfolgt und auf die individuellen Umstände des Einzelfalls eingeht. Bei Heranwachsenden zwischen 18 und 20 Jahren entscheidet eine Einzelfallprüfung über die Anwendung von Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht.
Die Altersgrenze von 14 Jahren ist immer wieder Gegenstand öffentlicher und juristischer Debatten. Wie vom Deutschlandfunk berichtet, wurde die Diskussion zuletzt durch die gestiegene Kinder- und Jugendkriminalität neu entfacht. Einige Politiker fordern eine Herabsetzung der Altersgrenze, während andere, wie der NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne), die Beibehaltung der bestehenden Regelung befürworten. Der Deutschlandfunk zitiert Limbach mit den Worten: "Die Strafmündigkeit ab dem Alter von 14 Jahren hat sich seit über hundert Jahren bewährt." Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht laut Deutschlandfunk keine Notwendigkeit für eine Änderung.
Die aktuelle Regelung geht auf das Jahr 1923 zurück. Wie Wikipedia darlegt, wurde die Strafmündigkeit damals von 12 auf 14 Jahre angehoben. In der Zeit des Nationalsozialismus wurde diese Grenze zwischenzeitlich wieder herabgesetzt, nach dem Zweiten Weltkrieg aber sowohl in der Bundesrepublik als auch in der DDR wieder auf 14 Jahre festgelegt. Ein Dokument der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages beschreibt die historische Entwicklung der Strafmündigkeitsgrenze detailliert und geht auch auf die verschiedenen Argumente für und gegen eine Änderung ein. Wie in dem Dokument erwähnt, wird die Diskussion immer wieder durch aufsehenerregende Fälle neu angefacht. Derzeit gibt es laut dem Dokument jedoch keine konkreten Pläne für eine Gesetzesänderung.
Die Diskussion um die Strafmündigkeit in Deutschland bleibt komplex. Neben der Frage des Alters spielen auch die geistige Reife und die Entwicklung des Kindes eine wichtige Rolle. Wie die bpb betont, endet die elterliche Verantwortung mit der Volljährigkeit, die strafrechtliche Mündigkeit kann jedoch schon früher eintreten.
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