19.10.2024
Transparenzregister zur Grundsteuerreform sorgt für Klarheit und Empfehlungen für Kommunen

Abgabe für Eigentümer: Grundsteuer - Land veröffentlicht Transparenzregister

Am 9. September 2024 hat das Finanzministerium von Schleswig-Holstein ein Transparenzregister zur Grundsteuerreform veröffentlicht. Dieses Register soll den Kommunen Empfehlungen für aufkommensneutrale Hebesätze geben, die ab 2025 gelten sollen. Finanzministerin Silke Schneider (Grüne) erklärte, dass das Register Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger schaffen und den Kommunen bei der Festlegung ihrer neuen Hebesätze unterstützen soll, ohne deren Autonomie zu beeinträchtigen.

Die Reform der Grundsteuer ist eine Reaktion auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das im Jahr 2018 die veralteten Einheitswerte für die Grundsteuer als verfassungswidrig erklärte. Die bisherigen Werte stammten aus dem Jahr 1935 in Ostdeutschland und 1964 in Westdeutschland. Ab 2025 müssen fast 36 Millionen Grundstücke bundesweit neu bewertet werden. Schleswig-Holstein wird dabei das Bundesmodell anwenden.

Das Transparenzregister zeigt auf, wie die einzelnen Städte und Gemeinden ihre Hebesätze für das Jahr 2025 festlegen müssen, um die Grundsteuer-Einnahmen auf dem gleichen Niveau wie vor der Reform zu halten. Für das kommende Jahr werden die neuen Grundsteuerbescheide erstmals verschickt. Für das Register wurden über 2.000 Hebesätze für mehr als 1.000 Gemeinden in Schleswig-Holstein berechnet.

Die Reform hat bereits zu einer Erhöhung der Hebesätze in einigen Kommunen geführt. Nach Angaben des Statistikamtes Nord haben die Kommunen die Hebesätze für die Grundsteuer A, die land- und forstwirtschaftliche Flächen betrifft, im Jahr 2024 durchschnittlich um 2,3 Prozent erhöht. Für die Grundsteuer B, die auf bebaute und unbebaute Grundstücke erhoben wird, liegt der Anstieg bei 3,7 Prozentpunkten im Vergleich zum Vorjahr. Dies stellt den viertkleinsten Anstieg seit 2014 dar. Die höchsten Hebesätze gelten weiterhin in Glücksburg und Flensburg, wo sie 600 Prozent betragen.

Die Veröffentlichung des Transparenzregisters hat auch Kritik ausgelöst. Annabell Krämer, Finanzpolitikerin der FDP, äußerte Bedenken, dass die Grundsteuerreform ungerecht und kompliziert sei. Sie betonte, dass das Register es den Eigentümern ermögliche, ihre individuelle Grundsteuer zu berechnen, und dass die Auswirkungen der Steuerverschiebungen erst mit dem Hebesatz sichtbar würden. Laut Krämer seien insbesondere die Eigentümer betroffen, die aufgrund fragwürdiger Berechnungskriterien wie nicht nachvollziehbaren Bodenrichtwerten benachteiligt würden.

Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für die Kommunen, die zur Finanzierung öffentlicher Dienstleistungen wie Schulen, Kitas und Infrastrukturprojekte benötigt wird. Die Reform zielt darauf ab, eine gerechte Verteilung der Steuerlast zu gewährleisten und sicherzustellen, dass die Einnahmen der Kommunen nicht steigen.

Die Kommunen sind in der Entscheidung über ihre Hebesätze autonom, und das Transparenzregister bietet lediglich Empfehlungen. Es bleibt abzuwarten, wie die einzelnen Städte und Gemeinden die Hebesätze letztlich festlegen werden und welche Auswirkungen dies auf die Eigentümer haben wird.

Insgesamt stellt die Grundsteuerreform einen bedeutenden Schritt in Richtung einer gerechteren und transparenteren Steuererhebung dar, die sowohl den Bedürfnissen der Kommunen als auch den Interessen der Eigentümer Rechnung tragen soll.

Quellen: dpa, Zeit Online

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