10.2.2025
Tübingens Verpackungssteuer: Vorbild für ganz Deutschland?
Tübingens Verpackungssteuer: Ein Modell für Deutschland?

Tübingens Verpackungssteuer: Ein Modell für Deutschland?

Seit Januar 2022 erhebt Tübingen eine Steuer auf Einwegverpackungen für Lebensmittel zum Mitnehmen. Wie die Tagesschau berichtet, fallen 50 Cent für einen Kaffeebecher, 20 Cent für einen Strohhalm an. Die Stadtverwaltung verfolgt damit das Ziel, den Verpackungsmüll zu reduzieren und gleichzeitig den städtischen Haushalt zu stärken. Laut Kommunal.de fließen durch die Abgabe rund 800.000 Euro pro Jahr in die Stadtkasse.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Steuer in einem Beschluss vom Januar 2025 für verfassungskonform erklärt, wie unter anderem die Tagesschau meldet. Dies beendete einen jahrelangen Rechtsstreit, der von einem Tübinger McDonald's-Restaurant angestrengt worden war. Das Restaurant argumentierte, die Stadt sei nicht für die Erhebung einer solchen Steuer zuständig. Das Gericht entschied jedoch, dass die Steuer den nötigen „Ortsbezug“ habe, da der Müll typischerweise im Stadtgebiet entsorgt wird, wie vom SWR berichtet.

Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer begrüßte die Entscheidung, wie der SWR berichtet. Er sieht darin einen „Sieg für den Umweltschutz“. Palmer erwartet, dass weitere Städte dem Tübinger Modell folgen werden. McDonald's zeigte sich enttäuscht, wie die Tagesschau berichtet, und beklagte den zusätzlichen bürokratischen Aufwand. Der Konzern plädiert für eine bundesweit einheitliche Regelung.

Wie Kommunal.de berichtet, hat sich die Anzahl der Gastronomen, die auf Mehrweg umgestiegen sind, seit Einführung der Steuer vervierfacht. Der Einwegverpackungsmüll ist deutlich zurückgegangen. Die Einnahmen aus der Steuer werden laut Kommunal.de für die Müllbeseitigung und weitere Umweltschutzmaßnahmen verwendet.

Die Tübinger Verpackungssteuer basiert auf einem 2020 gefassten Gemeinderatsbeschluss, der nach einem Rechtsgutachten und einer coronabedingten Verschiebung im Januar 2022 in Kraft trat. Wie im Kommunalwiki der Heinrich-Böll-Stiftung erläutert wird, besteuert die Satzung Einweggetränkebehälter, Geschirr und Speiseverpackungen mit je 50 Cent, Einwegbesteck mit 20 Cent. Parallel zur Steuer wurde ein Förderprogramm für die Einführung von Mehrwegsystemen aufgelegt.

Wie die FAZ berichtet, prüfen auch andere Städte wie Wiesbaden und Darmstadt die Einführung einer Verpackungssteuer nach dem Tübinger Vorbild. In Frankfurt hingegen sieht man die Wirksamkeit einer solchen Steuer skeptisch und setzt weiterhin auf das etablierte Pfandsystem „Mainbecher“. Auch in Darmstadt und Wiesbaden wünscht man sich laut FAZ eine bundeseinheitliche Regelung.

Verwendete Quellen:

https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/verpackungssteuer-was-frankfurt-gegen-to-go-becher-plant-110286069.html

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/tuebingen-verpackungssteuer-102.html

https://kommunal.de/Tuebingen-Verpackungssteuer-rechtens-Erfahrungen

https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/tuebingen/bundesverfassungsgericht-entscheidet-ueber-verpackungssteuer-tuebingen-100.html

Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von ki erstellt.
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