19.10.2024
Waldbrandgefahr in der Sächsischen Schweiz: Nächtliches Betretungsverbot für den Nationalpark
Waldbrandgefahr in der Sächsischen Schweiz

Waldbrandgefahr: Sächsische Schweiz: nachts Betretungsverbot für Nationalpark

In der Sächsischen Schweiz herrscht aufgrund der anhaltenden Trockenheit eine hohe Waldbrandgefahr. Um potenzielle Brände zu verhindern, hat die Nationalparkverwaltung ein nächtliches Betretungsverbot für den Nationalpark verhängt. Diese Maßnahme tritt sofort in Kraft und gilt bis einschließlich Montag, den 9. September 2024. Das Betreten des Waldes sowie aller Waldwege ist in der Zeit von 21:00 Uhr bis 6:00 Uhr untersagt.

Gründe für das Betretungsverbot

Die Entscheidung für das nächtliche Betretungsverbot wurde von der Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz getroffen, um die Sicherheit der Besucher zu gewährleisten und Waldbrände zu vermeiden. Die anhaltende Trockenheit hat die Waldbrandgefahr in der Region erheblich erhöht. Die Nationalparkverwaltung plant, am Montag eine Mitteilung zu machen, um zu informieren, ob das Verbot verlängert wird.

Rechtliche Grundlage

Das Betretungsverbot basiert auf § 13 Absatz 1 des Sächsischen Waldgesetzes. Verstöße gegen dieses Verbot gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Die Nationalparkverwaltung betont, dass die Waldzufahrten für die Feuerwehren unbedingt freizuhalten sind, um im Notfall schnell reagieren zu können.

Erfahrungen aus der Vergangenheit

Die Maßnahmen zur Verhinderung von Waldbränden sind nicht unbegründet. Im Sommer 2022 kam es in der Sächsischen Schweiz zu einem verheerenden Waldbrand, der auf tschechischer Seite begann und sich nach Sachsen ausbreitete. Die Löscharbeiten gestalteten sich als äußerst schwierig, was die Notwendigkeit präventiver Maßnahmen unterstreicht. Mit dem aktuellen Betretungsverbot soll eine Wiederholung solcher Katastrophen verhindert werden.

Ursachen von Waldbränden

Die meisten Waldbrände in Sachsen werden laut dem Staatsbetrieb Sachsenforst durch menschliches Verhalten verursacht. Im vergangenen Jahr waren etwa zwei Drittel der gemeldeten Brände auf fahrlässiges Verhalten zurückzuführen, wie beispielsweise Rauchen, Lagerfeuer oder Grillen im Wald. Zudem wurden im Jahr 2023 rund zehn Prozent der Waldbrände vorsätzlich gelegt. Nur in zwei Prozent der Fälle wurden natürliche Ursachen als Brandursache festgestellt, während bei etwa einem Viertel der Brände die Ursache unbekannt blieb.

Aktuelle Wetterbedingungen

In den letzten Wochen hat es in großen Teilen Sachsens nicht geregnet, was die Waldbrandgefahr weiter erhöht hat. Der Deutsche Wetterdienst (DWD) hat für den nördlichen Teil Sachsens die zweithöchste Waldbrandstufe 4 festgestellt, während für den südlichen Teil eine mittlere Gefahr mit Stufe 3 besteht. Eine Entspannung der Lage wird erst ab Montag erwartet, wenn nicht nur eine deutliche Abkühlung, sondern auch Regen vorhergesagt wird.

Fazit

Das nächtliche Betretungsverbot im Nationalpark Sächsische Schweiz ist eine notwendige Maßnahme zur Verhinderung von Waldbränden und zum Schutz der Natur sowie der Besucher. Die Nationalparkverwaltung appelliert an die Öffentlichkeit, die Vorschriften zu beachten und verantwortungsbewusst mit der Natur umzugehen.

Quellen

Die Informationen in diesem Artikel stammen aus Berichten der Deutschen Presse-Agentur (dpa) und der Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz.

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