19.2.2025
Zu spät festgelegte Ziele: Schadenersatz für Arbeitnehmer
Schadenersatz bei verspäteter Zielvorgabe

Schadenersatz bei verspäteter Zielvorgabe

Arbeitnehmer haben Anspruch auf Schadenersatz, wenn Arbeitgeber die Ziele für Bonuszahlungen zu spät festlegen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem Fall aus Nordrhein-Westfalen, wie die Zeit basierend auf einer Meldung der dpa berichtete. Demnach entsteht der Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Arbeitgeber schuldhaft seine Verpflichtung verletzt, dem Arbeitnehmer rechtzeitig die Ziele mitzuteilen, an denen die variable Vergütung gekoppelt ist (10 AZR 57/24).

Wie die Thüringer Allgemeine ebenfalls mit Bezug auf die dpa meldet, sind solche Zielvorgaben bundesweit in vielen Bonus- oder variablen Vergütungssystemen üblich, insbesondere für Führungskräfte.

Das BAG hatte sich zuvor bereits mit den Verpflichtungen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern beim Abschluss von Zielvereinbarungen befasst. In diesem Fall ging es jedoch um die vom Arbeitgeber festgelegten Zielvorgaben. Die Richter stellten klar, dass bei unterlassener oder verspäteter Zielvorgabe durch den Arbeitgeber ein Mitverschulden des Arbeitnehmers regelmäßig ausscheidet. Die Initiative für die Zielvorgabe liegt allein beim Arbeitgeber, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) in ihrer Berichterstattung zur dpa-Meldung hervorhob.

Im konkreten Fall klagte eine Führungskraft, deren Arbeitsvertrag eine variable Vergütung vorsah. Betrieblich war vereinbart, dass die Zielvorgabe bis zum 1. März erfolgen sollte. Der Kläger erhielt jedoch eine nicht individualisierte Zielvorgabe mit Umsatz- und Ertragsziel. Der Arbeitgeber zahlte schließlich eine variable Vergütung von 15.586 Euro brutto. Der Kläger verlangte jedoch Schadenersatz in Höhe von weiteren 16.035 Euro brutto wegen der verspäteten Vorgabe. Das Arbeitsgericht wies die Klage zunächst ab, das Landesarbeitsgericht gab ihr statt. Nun muss der Arbeitgeber Schadenersatz zahlen. iww.de, ein Portal für Wirtschaftsrecht, berichtete ebenfalls über den Fall und weist auf die Bedeutung der rechtzeitigen Zielvorgabe für die Anreizfunktion von Bonussystemen hin.

Quellen:

https://www.zeit.de/news/2025-02/19/urteil-schadenersatz-bei-verspaeteter-zielvorgabe-faellig

https://thueringen.de/dpa-meldungen/urteil-schadenersatz-bei-verspaeteter-zielvorgabe-faellig-403588

https://www.faz.net/agenturmeldungen/dpa/urteil-schadenersatz-bei-verspaeteter-zielvorgabe-faellig-110307457.html

https://www.iww.de/aa/arbeitsvertragsrecht/unmoeglichkeit-keine-anreizfunktion-mehr-die-verspaetete-zielvorgabe-f159684

Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von ki erstellt.
Weitere
Artikel