4.2.2025
Zukunft der Biogasförderung in Deutschland ungewiss
Biogasanlagen-Förderung in Deutschland: Ein Überblick

Biogasanlagen-Förderung in Deutschland: Ein Überblick

Die Förderung von Biogasanlagen in Deutschland steht aktuell im Fokus der Diskussion. Während die ersten Anlagen nach 20 Jahren aus der EEG-Förderung fallen, ringen Politik und Branche um Lösungen für die Anschlussförderung und die Zukunft der Biogaserzeugung. Wie der NDR berichtet, fragen sich viele Landwirte, ob sich der Weiterbetrieb ihrer Anlagen überhaupt noch lohnt.

Für Anlagen, die 2005 in Betrieb genommen wurden, läuft die Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) im kommenden Jahr aus. Bisher erhielten Landwirte rund 23 Cent pro Kilowattstunde eingespeisten Stroms. Ohne Förderung würde der Wert auf etwa sieben Cent sinken – ein unrentabler Betrag, wenn man die Kosten für Anbau, Verarbeitung und Wartung der Anlagen bedenkt (NDR). Einige Landwirte erwägen daher, ihre Anlagen abzuschalten und die Behälter stattdessen als Güllelager zu nutzen (NDR).

Die Bundesnetzagentur bietet zwar Ausschreibungen für eine Anschlussförderung an, doch diese sind, wie der NDR berichtet, massiv überzeichnet. Viele Betreiber gehen leer aus. Selbst wer einen Zuschlag erhält, muss mit deutlich geringeren Vergütungssätzen rechnen. Ein Landwirt aus dem Landkreis Oldenburg, der einen Zuschlag für zehn weitere Jahre erhalten hat, bekommt statt 23 nur noch 16,7 Cent pro Kilowattstunde (NDR).

Next Kraftwerke erklärt die Anschlussförderung im Kontext des EEG. Sie soll den Weiterbetrieb von Biogasanlagen nach Ablauf der 20-jährigen EEG-Vergütung ermöglichen. Die Regelungen wurden mit dem EEG 2021 und 2023 weiterentwickelt, um die Flexibilität der Anlagen zu fördern. Für die Förderung ist die EEG-Fassung zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme maßgeblich. Anlagen, die an Ausschreibungen teilnehmen, gelten nach Zuschlagserteilung als Neuanlagen und fallen unter das EEG 2023 und die aktuelle Biomasseverordnung.

Wie die Zeit, unter Berufung auf eine Meldung der DPA, berichtet, atmen die Betreiber von Biogasanlagen nach dem Beschluss des Energiepakets im Bundestag auf. Das Ausschreibungsvolumen für dieses und nächstes Jahr wurde angehoben, sodass ältere Anlagen weiter betrieben werden können. Allerdings, so der Biogasexperte des Landvolks Niedersachsen, Harald Wedemeyer gegenüber der DPA, sinken die Ausschreibungsmengen in den Folgejahren wieder deutlich. Daher seien Verhandlungen über Anschlusslösungen mit der neuen Bundesregierung nach der Bundestagswahl notwendig (Zeit/DPA).

Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Flexibilitätszuschlag. Dieser soll Biogasanlagenbetreiber dazu anregen, ihren Strom flexibel zu produzieren, um Schwankungen bei Wind- und Sonnenenergie auszugleichen. Dafür sind jedoch zusätzliche Investitionen notwendig. Ob der erhöhte Flexibilitätszuschlag ausreicht, ist fraglich, so Wedemeyer gegenüber der DPA (Zeit/DPA).

Der Bundestag befasst sich ebenfalls mit der Thematik. Ein Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des EEG zielt darauf ab, Biogasanlagen eine Anschlussperspektive zu bieten und eine flexiblere Fahrweise zu fördern. Der Entwurf sieht unter anderem eine Anhebung des Flexibilitätszuschlags von 65 auf 100 Euro pro Kilowattstunde installierter Leistung vor (Bundestag).

Die Plattform Erneuerbare Energien Baden-Württemberg (PEE BW) und der Fachverband Biogas fordern eine Erhöhung der Ausschreibungsmengen von jährlich 500 Megawatt auf 1.800 Megawatt, wie erneuerbare-bw.de berichtet. Sie betonen die Bedeutung von Biogas als Alternative zu Erdgas und als günstigerer Option im Vergleich zu grünem Wasserstoff. Zudem sei Biogaswärme ein wichtiges Element der kommunalen Wärmeplanung (erneuerbare-bw.de).

Quellen

Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von ki erstellt.
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