Im Landkreis Bautzen wurde ein neuer Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bestätigt. Wie die Zeit, unter Berufung auf eine Meldung der DPA Sachsen, berichtet, wurde ein am 26. Januar in Königswartha erlegtes Wildschwein positiv auf ASP getestet. Das Landratsamt Bautzen bestätigte diesen Fall ebenfalls auf seiner Webseite und informierte über die laufenden Maßnahmen. Zur Einschätzung des Seuchengeschehens werden aktuell Fallwildsuchen, unter anderem mit Drohnenunterstützung, durchgeführt, wie auch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) bereits 2020 berichtete.
Dieser Fall markiert das Ende einer fast halbjährigen ASP-freien Periode in Sachsen. Der Fundort befindet sich laut Zeit innerhalb der bestehenden Sperrzone. Daher bleiben die Schutzmaßnahmen weiterhin in Kraft. Wie vom Landratsamt Bautzen erläutert, müssen Hundebesitzer ihre Tiere anleinen und Schweinehalter ihren Bestand melden. Der Transport von Schweinen innerhalb oder aus dem Landkreis ist nur mit Ausnahmegenehmigung des Veterinäramtes möglich. Die Auslauf- und Freilandhaltung von Schweinen ist verboten.
Die Afrikanische Schweinepest ist eine für Schweine tödliche Virusinfektion. Wie die Zeit berichtet, verläuft die Krankheit fast immer tödlich und ist unheilbar. Überlebende Tiere entwickeln keine Immunität und können sich erneut infizieren. Eine Impfung zum Schutz der Schweine existiert bislang nicht. Die Übertragung der Krankheit erfolgt direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände und Futter. Auch der Tiergesundheitsdienst Sachsen informiert auf seiner Webseite über die Übertragungswege und die hohe Resistenz des Virus.
Das SMS betont die Wichtigkeit von Biosicherheitsmaßnahmen in den landwirtschaftlichen Betrieben. Die Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung umfassen unter anderem verstärkte Bejagung, Kadaversuche und die Einzäunung betroffener Gebiete. Der Tierseuchenkasse Sachsen zufolge wurden in Sachsen bis August 2021 443 ASP-Fälle bei Wildschweinen registriert. Die neuen Allgemeinverfügungen für das gefährdete Gebiet und die Pufferzone vom 14. Juli 2021, welche aufgrund neuer ASP-Nachweise erweitert wurden, unterstreichen die anhaltende Bedrohung durch die Tierseuche.
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