October 4, 2024
Asylverfahren an Grenzen: Fehlende Optionen und wachsende Bedenken

Kontroverse um Asyl-Formalitäten: Fehlt die Option „Asylgesuch“?

Ein Formular der Bundespolizei sorgt für Aufsehen und wirft Fragen über die Handhabung von Asylgesuchen an deutschen Grenzen auf. Das Formular, das Geflüchtete bei ihrer Ankunft erhalten, listet verschiedene Reisegründe auf, jedoch fehlt die Option „Asylgesuch“.

Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, erhalten Geflüchtete bei ihrer Ankunft an deutschen Grenzen ein Formular mit dem Titel „Übersetzungshilfe für die Befragung von Ausländern“. Dieses Formular dient der Erfassung persönlicher Daten und fragt auch nach dem Reisegrund. Zur Auswahl stehen Optionen wie Besuch von Verwandten, Urlaubsreise oder Geschäftsreise. Die Möglichkeit, ein Asylgesuch zu äußern, ist jedoch nicht vorgesehen.

Dieser Umstand wirft die Frage auf, ob das Formular die Geflüchteten in die Irre führt und sie davon abhält, ihren Wunsch nach Asyl zu äußern. Die steigende Zahl an Zurückweisungen an den deutschen Grenzen, wie sie von Innenministerin Nancy Faeser im September bekannt gegeben wurde, verstärkt diese Bedenken zusätzlich. Seit Oktober 2023 wurden über 30.000 Menschen ohne Verfahren an den Grenzen zu Polen, Tschechien, Österreich und der Schweiz zurückgewiesen.

Die Linken-Abgeordnete Clara Bünger kritisiert das Fehlen der Option „Asylgesuch“ auf dem Formular scharf. Sie befürchtet, dass Schutzbedürftige dadurch aus Unwissenheit oder Angst falsche Angaben machen und ohne rechtliche Prüfung zurückgewiesen werden. Bünger sieht einen Zusammenhang zwischen dem Formular und der steigenden Zahl an Zurückweisungen und hinterfragt, ob die Bundespolizei damit gegen geltendes Recht verstößt.

Das Innenministerium widerspricht diesen Vorwürfen. Die Verwendung des Formulars sei nicht vorgeschrieben und diene lediglich als Arbeitshilfe. Werde ein Asylgesuch vorgebracht, werde die Person unabhängig von den Angaben auf dem Formular als asylsuchend behandelt.

Der CDU-Innenpolitiker Christoph de Vries bezeichnet die Kritik als „Ammenmärchen“ und betont, dass das Formular nur in Fällen zum Einsatz komme, in denen die Identität oder der Reiseweg geklärt werden müsse und kein Asylantrag gestellt werde. Ein Dolmetscher sei immer anwesend und die Möglichkeit, einen Asylantrag zu stellen, bestehe unabhängig vom Formular.

Menschenrechtsorganisationen sehen das anders. Wiebke Judith, Sprecherin von Pro Asyl, kritisiert die Fragetechnik auf dem Formular und befürchtet, dass Geflüchtete dadurch bewusst in die Irre geführt werden. Sie fordert, dass die Bundespolizei die Geflüchteten proaktiv über ihr Recht auf Asyl informieren soll.

Die Kontroverse um das Formular der Bundespolizei wirft ein Schlaglicht auf die Herausforderungen und Kontroversen im Umgang mit Geflüchteten an den deutschen Grenzen. Es bleibt abzuwarten, ob und wie die Politik auf die Kritik und die Bedenken der Menschenrechtsorganisationen reagieren wird.

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