Im Saarland können Hunderte Inhaftierte an der Bundestagswahl teilnehmen. Wie die Zeit, unter Berufung auf eine Meldung der dpa, berichtet, waren zum Stichtag 28. Januar 2025 insgesamt 559 der 840 Häftlinge im Saarland wahlberechtigt. Voraussetzung dafür sind die deutsche Staatsbürgerschaft und ein Mindestalter von 18 Jahren. Die restlichen Insassen sind entweder Ausländer oder noch nicht volljährig.
Wie die Süddeutsche Zeitung ebenfalls, basierend auf der dpa-Meldung, berichtet, bleibt das aktive Wahlrecht, also die Möglichkeit zu wählen, in der Regel auch nach einer Verurteilung wegen eines Verbrechens bestehen. Es kann jedoch durch ein Gerichtsurteil bei bestimmten Delikten, wie zum Beispiel Staatsschutzdelikten, für zwei bis fünf Jahre entzogen werden. Wie viele saarländische Häftlinge von einem solchen Entzug betroffen sind, ist derzeit nicht bekannt.
Das passive Wahlrecht, also die Möglichkeit, selbst gewählt zu werden, verliert man für fünf Jahre, wenn man wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurde. Dies bedeutet, dass die betroffene Person für diesen Zeitraum kein politisches Amt bekleiden kann. Diese Information findet sich auch im Artikel der Süddeutschen Zeitung.
Laut Wikipedia ist das Wahlrecht eine tragende Säule der repräsentativen Demokratie. Es stellt sicher, dass die Volkssouveränität, wenn auch repräsentativ eingeschränkt, gewahrt bleibt. Das Wahlrecht gehört zu den politischen Grundrechten und ist vom Stimmrecht zu unterscheiden.
Wie n-tv in einem Artikel über das Wahlrecht von Häftlingen in Hessen berichtet, ist die Wahlbeteiligung unter Inhaftierten oft gering. In Hessen lag sie bei der Bundestagswahl 2021 bei lediglich 23,6 Prozent, während die Gesamtwahlbeteiligung im Bundesland bei 76,2 Prozent lag. Obwohl theoretisch Sonderwahlbezirke für Justizvollzugsanstalten eingerichtet oder bewegliche Wahlvorstände eingesetzt werden könnten, ist die Briefwahl die gängigste Methode für Gefangene und Sicherungsverwahrte, ihre Stimme abzugeben.
https://www.zeit.de/news/2025-02/02/dreistellige-zahl-an-haeftlingen-kann-im-saarland-waehlen https://www.sueddeutsche.de/politik/justiz-dreistellige-zahl-an-haeftlingen-kann-im-saarland-waehlen-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-250202-930-362846 https://www.n-tv.de/regionales/hessen/Wohl-gut-2-000-Haeftlinge-im-Land-koennen-Bundestag-mit-waehlen-article25520222.html https://de.wikipedia.org/wiki/Wahlrecht