13.2.2025
Grundsteuer-Schock: Drastische Steigerungen in Einzelfällen
Grundsteuererhöhung: Einzelfälle mit drastischen Steigerungen

Grundsteuererhöhung: Einzelfälle mit drastischen Steigerungen

Die Reform der Grundsteuer sorgt bundesweit für Diskussionen. Wie die F.A.Z. berichtet, herrscht bei vielen Eigentümern Unverständnis und Frust über die neuen Bescheide. Während einige Kommunen noch über den Hebesatz entscheiden müssen und noch nicht alle Bescheide verschickt sind, zeigen sich bereits jetzt extreme Steigerungen in Einzelfällen – teilweise um das Zwei-, Drei-, Vier- oder sogar Zehnfache des bisherigen Betrags.

Wie die F.A.Z. weiter ausführt, fehlt derzeit eine zentrale Instanz, die einen umfassenden Überblick über die Auswirkungen der Reform liefern könnte. Es ist daher unklar, wie viele Eigentümer und Mieter tatsächlich stärker oder schwächer belastet werden. Die Grundsteuer ist auf Mieter umlegbar und betrifft somit auch diese. Ob die drastischen Steigerungen in Einzelfällen die Ausnahme darstellen oder häufiger vorkommen, als die Urheber der Reform erwartet haben, lässt sich laut F.A.Z. erst später beurteilen.

Der Bundestag hat am 26. September 2024 das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) verabschiedet, welches unter anderem auch steuerrechtliche Änderungen beinhaltet, die die Grundsteuer betreffen. Wie Deloitte Tax-News berichtet, sollen unter anderem die Aufbewahrungsfristen für Rechnungen und Buchungsbelege im Steuerrecht von zehn auf acht Jahre verkürzt werden. Zudem wird der Schwellenwert für den Übergang von der vierteljährlichen zur monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung angehoben. Diese und weitere Maßnahmen sollen Bürger, Wirtschaft und Verwaltung entlasten.

Die Drucksache 20/13015 des Deutschen Bundestages vom 25. September 2024 beschreibt die Ziele des BEG IV. Darin wird unter anderem die Vereinfachung von Abläufen und die Verschlankung von Vorschriften genannt, ohne notwendige Schutzstandards in Frage zu stellen. Die Entschließung zum BEG IV betont die Notwendigkeit einer kontinuierlichen Überprüfung bürokratischer Regelungen durch Politik und Verwaltung. Bürokratieentlastung wird als Daueraufgabe definiert.

Während in Deutschland die Grundsteuerreform für Diskussionen sorgt, ist das Umsatzsteuersystem in den USA weiterhin komplex und unübersichtlich. Wie Mehrwertsteuerrechner.de erläutert, gibt es keine bundesweit einheitliche Mehrwertsteuer. Jeder der 50 Bundesstaaten legt seine eigenen Steuersätze fest, die zwischen 2,9 % und 7,25 % liegen. Hinzu kommen lokale Umsatzsteuern, die von Städten und Landkreisen erhoben werden können.

Quellen

  • https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/mehr-wirtschaft/wenn-die-grundsteuer-um-2367-prozent-steigt-110292154.html
  • https://dserver.bundestag.de/btd/20/130/2013015.pdf
  • https://www.deloitte-tax-news.de/steuern/verfahrensrecht/buerokratieentlastungsgesetz-iv-bundestag-verabschiedet-gesetz.html
  • https://www.mehrwertsteuerrechner.de/umsatzsteuer-usa/
Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von ki erstellt.
Weitere
Artikel