14.2.2025
Hessen fordert Kürzungen bei Asylbewerberleistungen
Änderungen des Asylbewerberleistungsgesetzes 2024 in Hessen

Änderungen des Asylbewerberleistungsgesetzes 2024 in Hessen

Hessen drängt auf die Kürzung von Leistungen für bestimmte Asylbewerber. Wie die Zeit unter Berufung auf die dpa berichtet, bezieht sich der Chef der Wiesbadener Staatskanzlei, Benedikt Kuhn (CDU), in einem Schreiben an Kanzleramtschef Wolfgang Schmidt (SPD) auf die Änderungen des Asylbewerberleistungsgesetzes im Herbst 2024.

Demnach hätten laut dpa "vollziehbar ausreisepflichtige Leistungsberechtigte", deren Asylanträge vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als unzulässig abgelehnt wurden und für die eine rechtlich und tatsächlich mögliche Abschiebung angeordnet wurde, keinen Anspruch auf Leistungen mehr. Dies gelte auch, wenn die Entscheidung noch nicht unanfechtbar ist. Voraussetzung sei, dass das BAMF die Flüchtlinge mit seinen Entscheidungen zugleich über die Ausreise binnen zwei Wochen mit Kostenübernahme und die Folgen des Leistungsausschlusses informiere.

Kuhn kritisiert, dass das BAMF diese Entscheidungen derzeit nicht treffe, da es an einer entsprechenden Weisung des Bundesinnenministeriums fehle. Er betont jedoch, wie die dpa wiedergibt, dass eine solche Weisung nicht nötig sei, da das BAMF gehalten sei, geltendes Recht anzuwenden. Die Anwendung der Gesetzesänderungen würde laut Kuhn zu finanziellen Entlastungen führen und ein Signal zur Begrenzung der irregulären Migration setzen.

Wie fr-hessen.de berichtet, hat der Bundesrat am 18. Oktober 2024 einer Kürzung der Leistungssätze im AsylbLG zugestimmt. Die Begründung der Bundesregierung für die Kürzung ist, dass die Inflation gesunken sei und damit auch die Regelsätze sinken müssten. Im Gegensatz zum Bürgergeld, wo eine Besitzschutzregelung greift, gibt es diese im AsylbLG nicht, wodurch die Leistungssätze sinken.

Asyl.net weist darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht im November 2022 eine Regelung des AsylbLG für verfassungswidrig erklärt hat, die die Regelbedarfsstufe 2 für alleinstehende Personen in Sammelunterkünften festlegt. Das Gericht hatte entschieden, dass für diese der Regelbedarf in Höhe der Regelbedarfsstufe 1 zugrunde zu legen ist. Weiterhin berichtet asyl.net über eine vom Bundestag beschlossene Einschränkung des Bürgergeldes bzw. der Sozialhilfe für Personen in Sammelunterkünften. Demnach können die ausgezahlten Beträge reduziert werden, wenn Verpflegung und Energie gestellt werden.

Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) regelt die Leistungen für Asylbewerber, die sich im Bundesgebiet aufhalten. Wie auf gesetze-im-internet.de nachzulesen ist, sind leistungsberechtigt nach dem AsylbLG unter anderem Ausländer mit Aufenthaltsgestattung, Ausländer, die ein Asylgesuch geäußert haben, sowie Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis wegen Krieges im Heimatland oder nach §§ 25 Absatz 4 Satz 1 oder Absatz 5 Aufenthaltsgesetz. Die Leistungsberechtigung endet mit der Ausreise oder mit Ablauf des Monats, in dem die Leistungsvoraussetzung entfällt.

Quellen:

https://www.zeit.de/news/2025-02/14/hessen-fragt-nach-wegen-leistungskuerzungen-fuer-asylbewerber

https://fr-hessen.de/2024/10/31/minusrunde-fuer-fluechtlinge-asylblg-saetze-fuer-2025-verkuendet/

https://www.asyl.net/view/neue-leistungssaetze-im-asylblg-sowie-einschraenkungen-im-sgb-ii-xii-ab-2024

https://www.gesetze-im-internet.de/asylblg/BJNR107410993.html

Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von ki erstellt.
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