11.2.2025
Höhere Einkommensgrenzen bei NRW-Wohnraumförderung
Wohnraumförderung in NRW: Einkommensgrenzen 2025 angehoben

Wohnraumförderung in NRW: Einkommensgrenzen 2025 angehoben

Die Einkommensgrenzen für die öffentliche Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen wurden angehoben. Wie die Zeit, unter Berufung auf eine Meldung der dpa, berichtet, hat Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) eine neue Richtlinie vorgestellt, die rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist.

Für einen Ein-Personenhaushalt liegt die neue Einkommensgrenze nun bei 23.540 Euro jährlich (2024: 20.420 Euro). Zwei-Personen-Haushalte dürfen bis zu 28.350 Euro (2024: 24.600 Euro) verdienen. Für jede weitere Person im Haushalt erhöht sich die Grenze um 6.530 Euro (2024: 5.660 Euro) und für jedes Kind um weitere 860 Euro (2024: 740 Euro).

Diese Einkommensgrenzen sind relevant für verschiedene Fördermöglichkeiten. Wie n-tv berichtet, spielen sie nicht nur bei der Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen für Sozialwohnungen eine Rolle, sondern auch bei der Bewilligung von Darlehen für den Erwerb, Neubau oder die Modernisierung von Wohnraum sowie für Zinssenkungen bei Darlehen der NRW.Bank. Es handelt sich dabei nicht um das Brutto- oder Netto-Einkommen, sondern um ein sogenanntes „anrechenbares Jahreseinkommen“. Die genaue Berechnung dieses Einkommens ist in einem Einkommensermittlungserlass geregelt, der bei der NRW.Bank einsehbar ist, wie die Rundschau erläutert. Das Serviceportal des Kreises Coesfeld bietet ebenfalls detaillierte Informationen zur Berechnung des anrechenbaren Jahreseinkommens und den geltenden Freibeträgen.

Mit der Wohnraumförderung unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen den Neubau, die Modernisierung und den Erhalt von barrierefreiem, klimaschutzorientiertem und bezahlbarem Wohnraum. Wie die Zeit berichtet, stehen im laufenden Jahr rund 2,3 Milliarden Euro an Fördermitteln zur Verfügung.

Die neue Förderrichtlinie setzt außerdem ein europäisches Förderverbot für eigenständige, mit fossilen Brennstoffen betriebene Heizkessel um. Hybride Heizungsanlagen bleiben jedoch förderfähig, sofern sie mit einem erheblichen Anteil erneuerbarer Energien kombiniert werden, so Bauministerin Scharrenbach laut der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen betont die Bedeutung der Eigentumsförderung für Familien mit geringem Einkommen und nennt Beispiele für die Fördermöglichkeiten.

Verwendete Quellen:

https://www.zeit.de/news/2025-02/11/einkommensgrenzen-zur-wohnraumfoerderung-steigen

https://www.n-tv.de/regionales/nordrhein-westfalen/Einkommensgrenzen-zur-Wohnraumfoerderung-steigen-article25553326.html

https://www.rundschau-online.de/region/dpa-nrw/einkommensgrenzen-zur-wohnraumfoerderung-steigen-961037

https://www.faz.net/agenturmeldungen/dpa/einkommensgrenzen-zur-wohnraumfoerderung-steigen-110288950.html

https://www.mhkbd.nrw/foerderprogramme/wohnraumfoerderung-fuer-privateigentum

https://serviceportal.kreis-coesfeld.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1230/show

Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von ki erstellt.
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