16.10.2024
Menschenhandelsprozess in Schwerin Thailänderin vor Gericht

Prozesse: Für Prostitution eingeschleust - Thailänderin vor Gericht

Eine 45-jährige Frau aus Thailand steht seit Mittwoch vor dem Landgericht Schwerin. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, zwischen März 2020 und Januar 2024 Landsleute nach Deutschland geschleust und zur Prostitution gezwungen zu haben. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, soll die Frau die Prostitutionsstätten in Winsen an der Luhe (Niedersachsen), Marne (Schleswig-Holstein), Hamburg und Schwerin betrieben haben.

In den Einrichtungen sollen hauptsächlich Frauen, aber auch einige Männer aus Thailand sexuelle Dienstleistungen angeboten haben. Laut Anklage wusste die 45-Jährige, dass sich die Prostituierten illegal in Deutschland aufhielten. Die Angeklagte soll nicht nur Zimmer für die Prostitution vermietet, sondern auch Werbung für die Prostituierten geschaltet, die Preise für sexuelle Dienstleistungen vorgegeben und Termine mit Freiern vereinbart haben. Es soll eine Rotation von Prostituierten innerhalb der von der Frau betriebenen Einrichtungen gegeben haben.

Am ersten Prozesstag legte die Angeklagte ein Geständnis ab. Wie "ZEIT ONLINE" unter Berufung auf dpa berichtet, räumte die 45-Jährige ein, Räume zur Prostitution an illegal in Deutschland lebende Landsleute vermietet zu haben. Für ein Zimmer habe sie in der Regel 500 Euro pro Woche Miete erhalten. Die Frau bestritt jedoch, darüber hinaus Anteile von den Einnahmen einzelner Prostituierter zur Begleichung von Schleusungsschulden bekommen zu haben. Dies wirft die Staatsanwaltschaft ihr unter anderem vor. Die Anklage lautet auf gewerbsmäßige Schleusung in 34 Fällen.

Dem Geständnis war eine Verständigung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung vorausgegangen, wie dpa weiter berichtet. Demnach wurde der Angeklagten im Gegenzug für ein Geständnis eine Freiheitsstrafe von höchstens vier Jahren und einem Monat zugesichert. Der Prozess soll am 29. Oktober fortgesetzt werden. Nach einer Zeugenvernehmung könnten dann auch schon die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung gehalten werden. Das Urteil soll am 30. Oktober gesprochen werden.

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