Der Freistaat Sachsen wird regelmäßig zum Erben, wenn Verstorbene ohne testamentarische Regelung und ohne erbberechtigte Angehörige versterben oder wenn alle potenziellen Erben die Erbschaft ausschlagen. Wie die Zeit, unter Berufung auf eine Meldung der DPA, berichtete, erbte der Freistaat Sachsen im Jahr 2024 über 1.200 Mal. Diese sogenannten Fiskalerbschaften umfassen ein breites Spektrum an Nachlässen, von Immobilien und Grundstücken über Fahrzeuge und Wertgegenstände bis hin zu ungewöhnlichen Hinterlassenschaften.
Wie der MDR Sachsen berichtet, beliefen sich die Einnahmen aus Fiskalerbschaften im Jahr 2024 auf knapp 8,7 Millionen Euro. Dies stellt einen Anstieg im Vergleich zum Vorjahr dar, obwohl die Anzahl der Fälle im Vergleich zum Rekordjahr 2023 leicht zurückging. Laut einer Meldung der DPA vom Februar 2025, die von der Zeit wiedergegeben wurde, waren es 1.263 Fälle, 57 weniger als 2023. Martin Oberacher, Leiter des Geschäftsbereichs Zentrales Flächenmanagement im Staatsbetrieb, betonte jedoch, dass die Einnahmen trotz des Rückgangs der Fallzahlen höher lagen als im Vorjahr.
Die Abwicklung von Fiskalerbschaften ist oft aufwendig und kostenintensiv. Das Zentrale Flächenmanagement Sachsen (ZFM) ist für die Verwaltung und Verwertung der Erbschaften zuständig. Wie die FAZ, ebenfalls unter Berufung auf die DPA, berichtete, beliefen sich die Ausgaben für die Abwicklung im Jahr 2024 auf gut 3,3 Millionen Euro. Dazu gehören Kosten für die Sicherung und Unterhaltung von Immobilien, sowie Personal- und Sachkosten. Laut MDR Sachsen musste das ZFM im Jahr 2024 unter anderem eine Arztpraxis mit sensiblen Patientendaten abwickeln und ein vermülltes Grundstück, das als Tierasyl für Zirkustiere gedient hatte, räumen.
Die Webseite des ZFM Sachsen betont, dass Fiskalerbschaften für den Freistaat nur selten lukrativ sind. Oftmals sind die Nachlässe überschuldet oder mit hohen Unterhaltskosten verbunden. Wie die Zeit berichtete, sind die geerbten Immobilien häufig in schlechtem Zustand und müssen saniert oder abgerissen werden. Auch im Jahr 2023, welches laut Zeit Online ein Rekordjahr für Fiskalerbschaften war, überstiegen die Kosten für die Abwicklung der Erbschaften die Einnahmen. Dennoch ist der Freistaat verpflichtet, die Erbschaften anzunehmen und zu verwalten. Gemäß den Informationen auf der Webseite des BLSA Sachsen-Anhalt muss ein Nachlassgericht das Erbrecht des Staates feststellen, bevor dieser die Erbschaft antritt. Der Staat kann eine Erbschaft nicht ausschlagen.
Verwendete Quellen:
https://www.zeit.de/news/2025-02/16/mehr-einnahmen-aus-erbschaften-fuer-das-land
https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/erbe-erbschaft-schulden-geld-immobilien-100.html
https://www.faz.net/agenturmeldungen/dpa/mehr-einnahmen-aus-erbschaften-fuer-das-land-110299731.html
https://www.zfm.sachsen.de/