Im Spätsommer 2018 ereignete sich auf dem Gelände der Wehrtechnischen Dienststelle 91 (WTD 91) in Meppen, Niedersachsen, ein schwerwiegender Moorbrand. Ausgelöst wurde das Feuer am 3. September während einer Bundeswehrübung mit dem Kampfhubschrauber Tiger, bei der Luft-Boden-Raketen abgefeuert wurden, wie diverse Medien berichteten (z.B. Zeit Online, Stern, HAZ).
Die Löscharbeiten gestalteten sich äußerst schwierig und dauerten über Wochen an. Wie die HAZ berichtet, waren bis zu 1700 Einsatzkräfte aus ganz Niedersachsen beteiligt. Der Brand breitete sich auf eine Fläche von zwölf Quadratkilometern aus, so Stern, und die Rauchsäule war teilweise bis nach Bremen sichtbar (HAZ). Am 21. September rief der Landkreis Emsland den Katastrophenfall aus. Erst am 10. Oktober konnte das Feuer, das auch unterirdisch schwelte, endgültig gelöscht werden.
Im November 2021 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen drei Bedienstete der WTD 91 wegen fahrlässiger Brandstiftung. Ihnen wurde vorgeworfen, die Gefahr eines Flächenbrandes bei der Schießübung trotz der außergewöhnlichen Trockenheit im Sommer 2018 nicht ausreichend berücksichtigt zu haben. Wie die Zeit Online, die eine Meldung der DPA wiedergab, berichtet, lehnte das Landgericht Osnabrück die Anklage jedoch im Dezember 2024 ab. Diese Entscheidung ist inzwischen rechtskräftig. Das Gericht sah kein strafrechtlich relevantes Verhalten der Bundeswehr-Angehörigen. Das Entstehen des Brandes sei nicht den Angeschuldigten vorzuwerfen, sondern der Umstand, dass das Feuer außer Kontrolle geriet. Dafür trügen sie keine Verantwortung, so die Begründung des Gerichts, wie Zeit Online berichtet.
Das Gericht führte mehrere Faktoren für die Ausbreitung des Brandes an. So habe die Feuerwehr im Vorfeld der Übung keine Bedenken geäußert, da auch an Übungstagen vor dem 3. September kleinere Brände entstanden und erfolgreich gelöscht worden waren (Zeit Online). Ein Sachverständiger habe bestätigt, dass die zur Verfügung stehenden Einsatzkräfte ausreichend gewesen wären, um die Brandausbreitung zu verhindern. Probleme bei der Brandbekämpfung – unter anderem der Ausfall einer Löschraupe und die Abwesenheit eines weiteren Fahrzeugs, das sich in der Werkstatt befand – seien nicht den Angeklagten zuzuschreiben (Zeit Online).
Die HAZ berichtete im Juli 2024, dass die WTD 91 nach dem Moorbrand ihre Betriebsabläufe verbessert und unter anderem geländegängige Löschraupen beschafft hat. Die Testanlage ist mittlerweile wieder voll in Betrieb und alle Waffentests sind wieder erlaubt.