Die Krankenhausreform in Nordrhein-Westfalen, initiiert von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU), sieht eine umfassende Umstrukturierung der Krankenhauslandschaft vor. Wie die F.A.Z. berichtet, sind trotz anfänglich geringer öffentlicher Proteste mittlerweile rund 80 Klagen bei den Verwaltungsgerichten eingegangen. Die Reform, die im vergangenen Jahr begann, zielt auf eine stärkere Spezialisierung der Kliniken und eine verbindliche Zuweisung von Leistungen ab. Im Gegensatz zur bundesweiten Reform von Karl Lauterbach (SPD) gelang es Laumann, sämtliche Verbände, darunter die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW), Ärztekammern und Krankenkassen, von Beginn an in den Prozess einzubinden.
Die KGNW lobt den Ansatz der Reform, die den regionalen Bedarf berücksichtigt und „von unten nach oben“ geplant wurde. Dies steht im Gegensatz zur Planung in Berlin, die laut KGNW praxisfern sei. Wie die F.A.Z. weiter ausführt, wurden für die 330 Kliniken in NRW individuelle Leistungskataloge erstellt.
Trotz des kooperativen Ansatzes regt sich nun juristischer Widerstand. Wie die dpa berichtet und unter anderem der Stern und das Portal medinfoweb.de wiedergeben, klagen rund 60 Kliniken gegen die neuen Leistungszuweisungen. Hauptkritikpunkt ist die Einschränkung des Leistungsspektrums einzelner Häuser. Die Kliniken wollen nicht hinnehmen, dass sie bestimmte Behandlungen künftig nicht mehr anbieten dürfen. Die Gerichte müssen nun die Rechtmäßigkeit der Reform überprüfen.
Wie Antenne AC berichtet, klagen auch in der Städteregion Aachen mehrere Krankenhäuser, darunter das Marienhospital und Luisenhospital in Aachen, das Bethlehem Gesundheitszentrum Stolberg und das Rhein-Maas-Klinikum in Würselen. Der Geschäftsführer des Rhein-Maas-Klinikums, Dirk Offermann, betonte im Interview mit Antenne AC, dass die Klage nicht finanziell motiviert sei. Vielmehr befürchtet er durch die Reform Kapazitätsprobleme, da die Krankenhäuser bereits jetzt ausgelastet seien.
Die Reform tritt zum 1. April 2025 in Kraft. Übergangsfristen bis Ende 2025 sollen den Kliniken Zeit zur Anpassung geben. Ziel der Reform ist es, die medizinische Versorgung durch Spezialisierung zu optimieren und gleichzeitig die ortsnahe Notfallversorgung sicherzustellen. 90 Prozent der Bevölkerung sollen innerhalb von 20 Minuten ein Krankenhaus mit internistischer und chirurgischer Grundversorgung erreichen können.
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