Der rheinland-pfälzische Landtag hat das Grundsteuerhebesatzgesetz verabschiedet, das den Kommunen mehr Flexibilität bei der Festsetzung der Grundsteuer einräumt. Wie die Zeit unter Berufung auf eine Meldung der dpa berichtete, geschah dies einige Wochen nach Inkrafttreten der Grundsteuerreform. Das Gesetz ermöglicht es den Kommunen, differenzierte Hebesätze für Wohn- , Nichtwohn- und unbebaute Grundstücke festzulegen. Hintergrund ist, dass sich in einigen Gemeinden die Steuerlast hin zu Eigentümern von Wohnimmobilien verschoben hatte. Die Welt berichtete ebenfalls über die Verabschiedung des Gesetzes und betonte die Möglichkeit unterschiedlicher Hebesätze für Wohn- und Gewerbeimmobilien, um Schieflagen zu korrigieren.
Ein Änderungsantrag der CDU-Fraktion, der vom Landtag einstimmig angenommen wurde, besagt, dass Kommunen die Einführung differenzierter Hebesätze nicht explizit begründen müssen. Wie die FDP-Fraktion Rheinland-Pfalz auf ihrer Webseite mitteilte, stärkt das Gesetz die kommunale Selbstverwaltung. Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für die Gemeinden. Der Referentenentwurf des Gesetzes, veröffentlicht von der SPD-Fraktion Rheinland-Pfalz, sah bereits eine stärkere Differenzierung der Hebesätze vor.
Verwendete Quellen:
https://www.zeit.de/news/2025-02/19/gesetz-gibt-kommunen-mehr-spielraum-bei-grundsteuer
https://www.fdp-fraktion-rlp.de/mehr-gerechtigkeit-und-kommunale-selbstbestimmung
https://www.spdfraktion-rlp.de/fileadmin/user_upload/Dateien/Entwurf_Landesgesetz_GrSt.pdf
https://www.welt.de/regionales/rheinland-pfalz-saarland/article255481976/Gesetz-gibt-Kommunen-mehr-Spielraum-bei-Grundsteuer.html