Im Vorfeld der Bundestagswahl 2025 häufen sich in Sachsen-Anhalt die Fälle von Vandalismus an Wahlplakaten. Wie die Zeit, unter Berufung auf eine Meldung der DPA, berichtet, wurden bis zum 5. Februar rund 730 Fälle von beschädigten oder entwendeten Plakaten angezeigt. Dies entspricht bereits der Anzahl der gemeldeten Fälle während der Bundestagswahl 2021, die unter dem Einfluss der Corona-Pandemie stattfand (knapp 700 Fälle). Im Vergleich zur Bundestagswahl 2017 mit über 1.880 Fällen liegt die Zahl jedoch deutlich niedriger.
Der MDR Sachsen-Anhalt berichtete bereits am 6. Februar von fast 700 Fällen bis Anfang Februar, basierend auf einer Anfrage bei den Polizeiinspektionen und dem Landeskriminalamt. Die meisten Fälle wurden laut Zeit und MDR in der Polizeidirektion Magdeburg (fast 300) registriert, gefolgt von Halle (210), Dessau-Roßlau (knapp 140) und Stendal (82). Der MDR präzisierte, dass der Bereich der Polizeiinspektion Magdeburg die Landeshauptstadt sowie die Landkreise Börde, Harz und Salzlandkreis umfasst.
Besonders betroffen scheinen Oschersleben und Wanzleben zu sein. Wie die Zeit, unter Berufung auf die DPA, berichtet, wurden dort bereits vor dem 22. Januar mehr als 100 Plakate zerstört oder entwendet, darunter auch vier Großplakate. Diese seien hauptsächlich der CDU zugehörig gewesen. Ein "leichter Anstieg" der Fälle wurde laut Zeit am Wochenende nach der Bundestagsdebatte zum sogenannten Zustrombegrenzungsgesetz der Union verzeichnet.
Der MDR berichtete zudem von 200 Fällen im Süden Sachsen-Anhalts (Burgenlandkreis, Kreis Mansfeld-Südharz, Saalekreis und Halle). Die Polizeiinspektion Halle stellte laut MDR ein ähnlich hohes Niveau wie bei der Bundestagswahl 2021 fest. Im Bereich Anhalt-Bitterfeld, Wittenberg und Dessau-Roßlau wurden dem LKA zufolge 117 Plakate beschädigt. Im Raum Stendal, Salzwedel, Jerichower Land und der Stadt Stendal wurden 79 Plakate beschädigt, wobei die Polizeiinspektion laut MDR von Verunstaltungen und dem Verspotten von Personen und Parteien berichtete.
Die Polizei Stendal betonte laut MDR, dass es sich bei diesen Taten nicht um Kavaliersdelikte handle, sondern um Sachbeschädigung. Wie der SWR in einem Artikel zu Wahlplakat-Vandalismus allgemein ausführt, gehören die Plakate den jeweiligen Parteien. Sachbeschädigung und Diebstahl können mit Geldstrafen, in schweren Fällen sogar mit Freiheitsstrafen geahndet werden. Zusätzlich können Parteien Schadensersatz fordern.
https://www.zeit.de/news/2025-02/10/mehr-zerstoerte-wahlplakate-vor-der-bundestagswahl
https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/bundestagswahl-wahlplakate-entfernen-abreissen-strafe-104.html
https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/audio-wahlplakate-vandalismus-100.html
https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/wahlplakate-zerstoeren-straftat-faq-bundestagswahl-100.html