Im Kreis Nordfriesland gilt seit Samstag, dem 14. Februar 2025, in bestimmten Gebieten ein Aufstallungsgebot für Geflügel. Hintergrund sind vermehrte Nachweise der Geflügelpest bei Wildvögeln, wie die Zeit, die eine Meldung der dpa wiedergab, berichtet. Die Pressestelle des Kreises Nordfriesland teilte mit, dass „zurzeit ein hohes Risiko des Eintrags von Geflügelpest-Erregern in bestimmte Geflügelhaltungen“ bestehe. Wie der NDR berichtet, soll die Regelung eine weitere Ausbreitung der Krankheit verhindern.
Die Allgemeinverfügung des Kreises Nordfriesland (Kreis Nordfriesland) betrifft alle Geflügelbestände mit mehr als 50 Tieren in festgelegten Gebieten entlang der Küsten und Gewässer. Dazu gehören unter anderem alle Inseln und Halligen, die Region Eiderstedt sowie ein Landstreifen entlang der Eider und der Küste am Festland. Wie die SHZ zuerst berichtete, müssen die Tiere in Ställen gehalten werden.
Laut Kreis Nordfriesland werden seit Beginn des Vogelzugs im Herbst vermehrt Proben von toten und erkrankten Wildvögeln auf Geflügelpest untersucht. Die Situation habe sich in den letzten Tagen und Wochen verschlechtert. Das Veterinäramt weist darauf hin, dass für die Aufstallung auch Netze verwendet werden können und Ausnahmegenehmigungen beantragt werden können. Weiterhin betont der Kreis die Wichtigkeit der Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen in allen Geflügelhaltungen im Kreisgebiet. Wie die FAZ (dpa) berichtet, können auch Netze zur Aufstallung genutzt werden und es bestünde die Möglichkeit, Ausnahmegenehmigungen zu beantragen.
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