Die Mehrwertsteuer im transatlantischen Handel sorgt immer wieder für Verwirrung und Diskussionen, insbesondere im Zusammenhang mit den US-amerikanischen Zollbestimmungen. Während die EU die Mehrwertsteuer als Verbrauchssteuer betrachtet, die auf inländische und importierte Waren gleichermaßen erhoben wird, gab es in der Vergangenheit, wie die FAZ berichtet, Interpretationen von US-Seite, die diese Steuer als eine Art Zoll auf amerikanische Waren einstuften. (Quelle: faz.net)
Diese unterschiedliche Sichtweise führte unter der Trump-Administration zu Spannungen im Handelsverhältnis zwischen den USA und der EU. Trump argumentierte, dass die Mehrwertsteuer US-amerikanische Produkte benachteilige, da Güter aus der EU in den USA keiner Mehrwertsteuer unterliegen. Er forderte daher einen Ausgleich durch entsprechende Zölle. (Quelle: faz.net)
Die EU hingegen betonte stets die Neutralität der Mehrwertsteuer. Sie wird einheitlich auf alle Produkte angewendet, unabhängig von ihrer Herkunft. Im Gegensatz dazu diskriminieren Zölle, indem sie ausländische Waren gegenüber inländischen verteuern. (Quelle: faz.net)
Für deutsche Exporteure in die USA bedeutet dies, dass sie die gezahlte Mehrwertsteuer auf Vorleistungen zurückerstattet bekommen, wenn das Endprodukt exportiert wird. Die USA haben zwar keine bundesweite Mehrwertsteuer, aber Umsatzsteuern (Sales Tax) auf lokaler und bundesstaatlicher Ebene, die sowohl auf amerikanische als auch auf importierte Waren erhoben werden. Wie uskanzlei.com erklärt, wird diese Steuer erst an der Kasse fällig und ist nicht im ausgezeichneten Preis enthalten. (Quelle: uskanzlei.com)
Die Berechnung der Zollgebühren für Importe aus den USA nach Deutschland ist abhängig vom Warenwert. Wie Wise berichtet, fallen unter einem Warenwert von 150 Euro Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls Verbrauchssteuern an. Bei einem Warenwert über 150 Euro kommen zusätzlich Zollgebühren hinzu, die auf Basis des Warenwerts und der Versandkosten berechnet werden. (Quelle: wise.com)
Das deutsche Zollportal (zoll.de) bietet detaillierte Informationen zu den Zollbestimmungen und Abgabenberechnungen. Grenzlotsen.de (grenzlotsen.de) erklärt zudem die Zollverfahren in den USA, einschließlich der Zollabwicklung, Lagerung von Zollgut und der vorübergehenden Einfuhr von Waren.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die unterschiedliche Behandlung der Mehrwertsteuer im transatlantischen Handel in der Vergangenheit zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den USA und der EU geführt hat. Für Unternehmen, die im Handel mit den USA tätig sind, ist es wichtig, die jeweiligen Zoll- und Steuerbestimmungen genau zu kennen, um unerwartete Kosten und Komplikationen zu vermeiden.
Verwendete Quellen: