11.2.2025
Volksbegehren und Volksentscheide in Deutschland: Ein Überblick
Volksbegehren und Volksentscheide in Deutschland

Volksbegehren und Volksentscheide in Deutschland

Volksbegehren und Volksentscheide sind wichtige Instrumente der direkten Demokratie in Deutschland. Sie ermöglichen es den Bürgerinnen und Bürgern, sich aktiv an politischen Entscheidungsprozessen zu beteiligen und über Sachfragen abzustimmen. Wie die Webseite der Berliner Senatsverwaltung für Inneres und Sport erläutert, sind diese Verfahren auf Landes- und kommunaler Ebene verankert, nicht jedoch auf Bundesebene, abgesehen von der speziellen Regelung zur Neugliederung des Bundesgebiets.

Volksbegehren

Ein Volksbegehren ist der erste Schritt, um einen Volksentscheid herbeizuführen. Wie Wikipedia ausführt, müssen die Initiatoren innerhalb einer bestimmten Frist eine festgelegte Anzahl an Unterschriften von Wahlberechtigten sammeln, um einen politischen Gegenstand oder Gesetzesentwurf in das Parlament einzubringen. Die genauen Regelungen, wie die benötigte Anzahl an Unterschriften und die Frist, variieren je nach Bundesland. So sind in Berlin beispielsweise für einen Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens grundsätzlich 20.000 Unterschriften erforderlich, für Verfassungsänderungen oder die vorzeitige Beendigung der Wahlperiode sogar 50.000. Wie die Berliner Senatsverwaltung für Inneres und Sport weiter ausführt, ist die Kostenschätzung der fachlich zuständigen Senatsverwaltung für die Unterschriftenlisten notwendig.

Das Parlament berät anschließend über das Volksbegehren und kann es annehmen oder ablehnen. Bei Ablehnung durch das Parlament kommt es zum Volksentscheid.

Volksentscheid

Der Volksentscheid ist die eigentliche Abstimmung der Bürgerinnen und Bürger über die im Volksbegehren formulierte Frage. Wie Wikipedia erklärt, ist das Ergebnis eines Volksentscheids in Deutschland in der Regel bindend. Die Mehrheit der Teilnehmer muss zustimmen, und in einigen Bundesländern ist zusätzlich ein bestimmtes Quorum an allen Stimmberechtigten erforderlich. In Berlin muss beispielsweise neben der Mehrheit der Teilnehmer auch mindestens ein Viertel aller Stimmberechtigten zustimmen. Für Verfassungsänderungen gelten in der Regel höhere Quoren.

Wie die Webseite der Berliner Senatsverwaltung für Inneres und Sport darlegt, ähnelt die Organisation eines Volksentscheids der Durchführung einer Wahl. Die Abstimmung findet an einem Sonn- oder Feiertag in Wahllokalen statt, und auch Briefwahl ist möglich.

Unterschiede in den Bundesländern

Die Regelungen für Volksbegehren und Volksentscheide unterscheiden sich in den einzelnen Bundesländern erheblich. Wie auf der Webseite gonschior.de am Beispiel Preußens dargestellt, waren in der Weimarer Republik bereits Volksbegehren zur Landtagsauflösung möglich. In einigen Bundesländern sind die Hürden für die Durchführung eines Volksentscheids sehr hoch, sodass es selten zu solchen Abstimmungen kommt. In anderen Bundesländern, wie Bayern oder Berlin, finden Volksentscheide häufiger statt. Ein Beispiel hierfür ist das im Liveticker der FAZ erwähnte Vorhaben der AfD-Kanzlerkandidatin Alice Weidel, Volksbegehren und Volksentscheide auf Bundesebene einzuführen.

Quellen

  • https://www.faz.net/aktuell/politik/bundestagswahl/liveticker-zur-bundestagswahl-2025-klingbeil-die-letzten-freunde-die-sie-im-parlament-haben-herr-merz-sind-die-von-der-afd-faz-110093143.html
  • https://de.wikipedia.org/wiki/Volksbegehren_(Deutschland)
  • https://de.wikipedia.org/wiki/Volksentscheid
  • https://www.berlin.de/sen/inneres/buerger-und-staat/wahlen-und-abstimmungen/volksinitiative-volksbegehren-volksentscheid/volksbegehren-und-volksentscheid/artikel.24015.php
  • https://gonschior.de/weimar/Preussen/Volksentscheide.html
  • https://www.berlin.de/sen/inneres/buerger-und-staat/wahlen-und-abstimmungen/volksinitiative-volksbegehren-volksentscheid/
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