LNG-Terminal Lubmin: Klage der DUH abgewiesen
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen das LNG-Terminal in Lubmin abgewiesen, da die Genehmigung aufgrund der Gasmangellage rechtmäßig war. Obwohl das Schiff "Neptune" nach Mukran verlegt wurde, bleibt die Genehmigung für Lubmin gültig, während die DUH weitere Klagen vorbereitet. Die DUH kritisiert die Umweltauswirkungen und das LNG-Beschleunigungsgesetz, während das Gericht die Notwendigkeit des Projekts aufgrund der Energiekrise betont.